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   FG Niedersachsen, 20.06.2001 - 2 K 658/98   

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https://dejure.org/2001,11328
FG Niedersachsen, 20.06.2001 - 2 K 658/98 (https://dejure.org/2001,11328)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.06.2001 - 2 K 658/98 (https://dejure.org/2001,11328)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Juni 2001 - 2 K 658/98 (https://dejure.org/2001,11328)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Werbungskostenabzug bei erstmaliger Berufsausbildung nach mehrjähriger Tätigkeit als ungelernte Kraft

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7; EStG § 19
    Vorweggenommene Werbungskosten; Sonderausgaben; Berufsausbildung; Bürokauffrau; Ungelernte Kraft; Ausbildungsvergütung - Werbungskostenabzug bei erstmaliger Berufsausbildung nach mehrjähriger Tätigkeit als ungelernte Kraft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Werbungskostenabzug bei erstmaliger Berufsausbildung nach mehrjähriger Tätigkeit als ungelernte Kraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 06.03.1992 - VI R 163/88

    Keine Werbungskosten durch Masseur-Lehrgang

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.06.2001 - 2 K 658/98
    Gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 7 Satz 1 EStG gehören die Aufwendungen für eine (erste) Berufsausbildung ausschließlich zu den Sonderausgaben, wenn nicht zugleich eine nach § 19 EStG steuerpflichtige Ausbildungsvergütung erzielt wird (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. insb. Urteil vom 6. März 1992 VI R 163/88, BStBl II 1992, 661 zu einer ungelernten Masseurin, die erstmals eine Berufsausbildung als staatlich anerkannte Masseurin absolvierte, m.w.N.).
  • BFH, 18.04.1996 - VI R 5/95

    Aufwendungen für die berufliche Fortbildung als Werbungskosten, wenn der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.06.2001 - 2 K 658/98
    Durch die Rechtsprechung sei inzwischen anerkannt, dass solche Aufwendungen dann unbegrenzt als Werbungskosten abzugsfähig seien, wenn die Aufwendungen in einem hinreichend klaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit zukünftigen Einnahmen stehen und der Steuerpflichtige nach Abschluss der Ausbildung dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt zur Verfügung stehe (u.a. BFH-Urteile vom 18. April 1996 VI R 5/95, BStBl II 1996, 482; vom 13. Juni 1996 VI R 89/95, BFH/NV 1997, 98).
  • BFH, 13.06.1996 - VI R 89/95

    Aufwendungen eines Arbeitslosen für Fachliteratur

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.06.2001 - 2 K 658/98
    Durch die Rechtsprechung sei inzwischen anerkannt, dass solche Aufwendungen dann unbegrenzt als Werbungskosten abzugsfähig seien, wenn die Aufwendungen in einem hinreichend klaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit zukünftigen Einnahmen stehen und der Steuerpflichtige nach Abschluss der Ausbildung dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt zur Verfügung stehe (u.a. BFH-Urteile vom 18. April 1996 VI R 5/95, BStBl II 1996, 482; vom 13. Juni 1996 VI R 89/95, BFH/NV 1997, 98).
  • FG Brandenburg, 23.11.1999 - 3 K 1011/98

    Kosten für Umschulungsmaßnahmen können unter bestimmten Voraussetzungen als

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.06.2001 - 2 K 658/98
    Dies werde auch durch die Rechtsprechung des Niedersächsischen Finanzgerichts (Urteile vom 25. März 1998 IV 415/93 und 664/94) und des Finanzgerichts des Landes Brandenburg (Urteil vom 23. November 1999 3 K 1011/98 E, EFG 2000, 424) bestätigt und in der Literatur vertreten (Balke, NWB Nr. 17 vom 21. April 1997).
  • FG Niedersachsen, 25.03.1998 - IV 415/93
    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.06.2001 - 2 K 658/98
    Dies werde auch durch die Rechtsprechung des Niedersächsischen Finanzgerichts (Urteile vom 25. März 1998 IV 415/93 und 664/94) und des Finanzgerichts des Landes Brandenburg (Urteil vom 23. November 1999 3 K 1011/98 E, EFG 2000, 424) bestätigt und in der Literatur vertreten (Balke, NWB Nr. 17 vom 21. April 1997).
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